Wachsen Sie mit uns – und unserem Team!

Consign Zeitarbeit GmbH wächst- und das haben wir unseren vielen langjährigen Mitarbeitern zu verdanken!
Wir freuen uns auf jede weitere personelle Verstärkung. Dazu haben eine Prämien-Aktion gestartet, die unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen attraktive Vorteile bietet.

Wir belohnen Sie mit 111,- Euro für jede/n neue/n qualifizierten Facharbeiter/in der seine/ihre Tätigkeit bei der Consign Zeitarbeit GmbH aufnimmt.

So einfach geht es:

Formular downloaden, ausfüllen und uns per Mail, Fax etc. unterschrieben zukommen lassen.
Kommt anschließend ein Arbeitsverhältnis zustande, dass länger als 3 Monate andauert –wird die Prämie kassiert!

 

 

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Häufig gestellte Fragen:

1. Was ist ein qualifizierte/r Facharbeiter/in?

Ein/e qualifizierte/r Facharbeiter/in ist, jemand mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. Als Beleg dient ein Facharbeiterbrief. Ebenso muss die bei der Consign Zeitarbeit GmbH ausgeübte Tätigkeit der abgeschlossenen Berufsausbildung entsprechen, damit die Voraussetzung einer Prämienzahlung erfüllt ist.

2. Was bedeutet Arbeitsverhältnis in Vollzeit?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 35 Stunden.

3. Gilt eine/n Helfer/in,- Fachhelfer/in oder studentische/n Mitarbeiter/in als qualifizierte Fachkraft?

Nein, es gilt nicht wenn kein Qualifikationsnachweis/Facharbeiterbrief über eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.  In diesem Fall beträgt die Prämie 50,- EUR.

  • Auch der Erwerb oder Besitz eines Gabelstaplerscheins entspricht nicht der Voraussetzung, um in den Genuss der Prämie zu kommen. Ein Gabelstaplerschein entspricht lediglich einer Zusatzqualifikation.
  • Ein/e ausgebildete/r Gärtner/in, der/die im Besitz eines Gabelstaplerscheines ist, wird ebenfalls nicht als Facharbeiter/in geführt, wenn er branchenfremde Tätigkeiten (z.B. als Schlosser/in) ausübt. Eine Fachkraft für Lagerlogistik, der/die als Zusatzqualifikation den Gabelstaplerschein erworben hat, ist aufgrund seiner/ihrer Ausbildung als Facharbeiter/in anzusehen. Dasselbe trifft auf Schweißer/innen zu, die branchenfremd sind und einen Schweißerschein durch eine Schulung erworben hat.
  • Ein/e studentische/r Mitarbeiter/in wird auch nicht als Facharbeiter/in angesehen, da eine noch Ausbildung vorausgeht, die noch nicht zum Abschluss gekommen ist. Weiter kann ein/e Student/in nicht in Vollzeit beschäftigt werden, da der/die Studierende gesetzlich keiner Tätigkeit über 90 Tagen und einer Mindestarbeitszeit von 35 Std.-Woche zur Verfügung stehen darf.

4. Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Nach einer dreimonatigen ununterbrochenen Beschäftigung der/des empfohlenen Mitarbeiters/in bei der Consign Zeitarbeit GmbH entsteht der Anspruch auf die Auszahlung der Prämie. Die Prämie wird im vierten Monat zusammen mit Ihrem Gehalt auf ihr Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Prämie ist steuer- und sozialabgabenpflichtig.

5. Wo erhalte ich weitere Informationen zu der Aktion?

Für Fragen und weitergehende Informationen, stehen Ihnen unsere Personalberater/innen in Ihrer Niederlassung jederzeit gerne zur Verfügung.

6. Ich habe vor dem 01.01.2023 bereits einen Mitarbeiter/in geworben. Habe ich auch Anspruch auf die Prämie?

Die Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ beginnt am 01.01.2023 und gilt bis zum 31.12.2023. Ein Anspruch vor- oder nach der Frist kann nicht geltend gemacht werden.

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